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   LG Nürnberg-Fürth, 27.10.2017 - 10 O 962/17   

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LG Nürnberg-Fürth, 27.10.2017 - 10 O 962/17 (https://dejure.org/2017,71695)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 27.10.2017 - 10 O 962/17 (https://dejure.org/2017,71695)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 27. Oktober 2017 - 10 O 962/17 (https://dejure.org/2017,71695)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2; VermVerkProspV § 2 Abs. 2 S. 2
    Schadensersatz im Zusammenhang mit Beitritt eines Treugeber-Kommanditisten

  • rewis.io

    Schadensersatz im Zusammenhang mit Beitritt eines Treugeber-Kommanditisten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 14.11.1977 - II ZR 95/76

    Ermächtigung der Gesellschaft durch die Gesellschafter einer handelsrechtlichen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.10.2017 - 10 O 962/17
    Darin liegt die Erklärung des Einverständnisses der Altgesellschafter damit, dass die M... 2 im Rahmen der gesellschaftsvertraglichen Grenzen weitere Gesellschafter mit Wirkung für sie, also auch für die Beklagte zu 2, aufnimmt (vgl. BGH, Urteil v. 14.11.1977, Az. II ZR 95/76, Rn. 9).

    Bei Publikumsgesellschaften ist es dabei anerkannt, dass die Gesellschafter auch die Gesellschaft ermächtigen können im eigenen Namen Aufnahmeverträge mit neuen Gesellschaftern zu schließen (vgl. BGH, 14.11.1977, Az. II ZR 95/76, Rn. 11 - juris; Habersack, in Staub, Großkommentar HGB, 5. Auflage 2009, § 130, Rn. 7).

    So dient auch die Möglichkeit des Abschlusses des Aufnahmevertrages zwischen der Kommanditgesellschaft und dem Kommanditisten nicht der Haftungserleichterung der Gründungsgesellschafter, sondern der Erleichterung (vgl. BGH, Urteil v. 14.11.1977, Az. II ZR 95/76, Rn. 8 und 11) der praktischen Durchführung des Eintrittes neuer Gesellschafter, zu dem es bei Publikumsgesellschaften regelmäßig in großer Anzahl kommt.

  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09

    Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.10.2017 - 10 O 962/17
    Ein Gründungsgesellschafter eines Fonds hat die Pflicht, einem Beitrittsinteressenten für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt zu vermitteln und ihn über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufzuklären (BGH, Urteil vom 23. April 2012 - II ZR 211/09 -, Rn. 10, juris).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass bei einem Beitritt zu einer Gesellschaft, der sich durch Vertragsschluss mit den übrigen Gesellschaftern vollzieht, solche vorvertraglichen Beziehungen zwischen Gründungsgesellschaftern und dem über einen Treuhänder beitretenden Kommanditisten jedenfalls dann bestehen, wenn der Treugeber nach dem Gesellschaftsvertrag wie ein unmittelbar beigetretener Kommanditist behandelt werden soll (vgl. BGH, Urteil v. 09.07.2013, Az. II ZR 9/12, Rn. 30; Urteil v. 23.04.2012, Az. II ZR 211/09, Rn. 10 - zitiert nach iuris, mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).

  • BGH, 18.09.2012 - XI ZR 344/11

    Zur Haftung für fehlerhaften Prospekt aus § 13 VerkProspG aF

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.10.2017 - 10 O 962/17
    Der Empfängerhorizont bestimmt sich daher in diesen Fällen nach den Fähigkeiten und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen (Klein-)Anlegers, der sich allein anhand der Prospektangaben über die Kapitalanlage informiert und über keinerlei Spezialkenntnisse verfügt (BGH, Urteil vom 18. September 2012 - XI ZR 344/11, WM 2012, 2147 ff.).

    Diesen kann grundsätzlich nicht unterstellt werden, dass sie eine Bilanz lesen und verstehen können (vgl. BGH, Urteil vom 18.09.2012, Az. XI ZR 344/11).

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.10.2017 - 10 O 962/17
    Die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens (BGH, Urteil vom 8. Mai 2012, XI ZR 262/10) greift ein.
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.10.2017 - 10 O 962/17
    Dabei braucht der Täter nicht im Einzelnen zu wissen, welche oder wie viele Personen durch sein Verhalten geschädigt werden; vielmehr reicht aus, dass er die Richtung, in der sich sein Verhalten zum Schaden irgendwelcher anderer auswirken könnte, und die Art des möglicherweise eintretenden Schadens vorausgesehen und mindestens billigend in Kauf genommen hat (BGHZ 160, 149, 156, BGH NJW 2004, 2668).
  • BGH, 14.05.2012 - II ZR 69/12

    Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Gründungsgesellschafters einer

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.10.2017 - 10 O 962/17
    (4) Vor diesem Hintergrund kommt es nicht mehr darauf an, dass die Beklagte zu 1) sich das Verschulden der L... - die mit der Eigenkapitalvermittlung beauftragt war - zurechnen lassen muss, § 278 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 14. Mai 2012 - II ZR 69/12 -, Rn. 11, 14, juris).
  • BGH, 19.02.2008 - XI ZR 170/07

    Schadensersatzpflicht des für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätigen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.10.2017 - 10 O 962/17
    a) Wer Kapitalanlagen vertreibt und dabei Anlageinteressenten vorsätzlich durch Falschangaben täuscht, indem er eine anleger- bzw. objektwidrige Empfehlung abgibt oder abgeben lässt, und die Schädigung der Anleger zumindest billigend in Kauf nimmt, ist diesen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet (vgl. BGH, Urteil v. 19.02.2008, Az. XI ZR 170/07; BGH, Urteil v. 29.09.2007, Az. XI ZR 179/07).
  • BGH, 09.07.2013 - II ZR 9/12

    Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.10.2017 - 10 O 962/17
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass bei einem Beitritt zu einer Gesellschaft, der sich durch Vertragsschluss mit den übrigen Gesellschaftern vollzieht, solche vorvertraglichen Beziehungen zwischen Gründungsgesellschaftern und dem über einen Treuhänder beitretenden Kommanditisten jedenfalls dann bestehen, wenn der Treugeber nach dem Gesellschaftsvertrag wie ein unmittelbar beigetretener Kommanditist behandelt werden soll (vgl. BGH, Urteil v. 09.07.2013, Az. II ZR 9/12, Rn. 30; Urteil v. 23.04.2012, Az. II ZR 211/09, Rn. 10 - zitiert nach iuris, mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 217/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.10.2017 - 10 O 962/17
    Dabei braucht der Täter nicht im Einzelnen zu wissen, welche oder wie viele Personen durch sein Verhalten geschädigt werden; vielmehr reicht aus, dass er die Richtung, in der sich sein Verhalten zum Schaden irgendwelcher anderer auswirken könnte, und die Art des möglicherweise eintretenden Schadens vorausgesehen und mindestens billigend in Kauf genommen hat (BGHZ 160, 149, 156, BGH NJW 2004, 2668).
  • BGH, 04.06.2013 - VI ZR 288/12

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Erforderlichkeit des Nachweises der

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 27.10.2017 - 10 O 962/17
    Dies sind Umstände, die das Verhalten nach den Maßstäben der allgemeinen Geschäftsmoral und des als "anständig" Geltenden verwerflich erscheinen lassen (BGH, Urteil v. 04.06.2013, Az. VI ZR 288/12, Rn. 14 - zitiert nach juris, m.w.N.).
  • BGH, 29.07.2014 - II ZB 1/12

    Kapitalanlegermusterverfahren zur Klärung der Art und Weise der

  • BGH, 21.02.2013 - III ZR 139/12

    Haftung des Wirtschaftsprüfers bei Kapitalanlageverlusten: Vertrauen des Anlegers

  • BGH, 03.12.2013 - XI ZR 295/12

    Kapitalanlage durch Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Haftung der die

  • BGH, 01.03.2011 - II ZR 16/10

    Beitritt zu einer Publikumskommanditgesellschaft: Auslegung der Annahmeerklärung

  • BGH, 22.11.2005 - XI ZR 76/05

    Aufklärungspflichten einer Wertpapierhandelsbank bei der Vermittlung von

  • BGH, 29.09.2009 - XI ZR 179/07

    Schadensersatzpflichten eines Vertreibers von Kapitalanlagen im Zusammenhang mit

  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 145/06

    Aufklärungspflichten eines Anlagervermittlers bei Vermittlung eines in Form einer

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98

    Verwirkung des Rechts zur fristlosenKündigung; Annahmeverzug als Gegenstand einer

  • BGH, 22.02.2005 - XI ZR 359/03

    Prospekthaftungsansprüche nach § 20 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften

  • BGH, 28.10.1987 - VIII ZR 206/86

    Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für Motorenöl gem. § 433 Abs. 2 BGB -

  • BGH, 28.02.2008 - III ZR 149/07

    Anforderungen an die Darstellung des Risikos einer Kapitalanlage im Prospekt

  • BGH, 12.01.2006 - III ZR 407/04

    Anforderungen an die Risikoaufklärung in einem Prozess für einen geschlossenen

  • BGH, 03.02.2003 - II ZR 233/01

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

  • BGH, 01.10.1984 - II ZR 158/84

    Haftung der Gründerkommanditisten einer Publikums-KG für unrichtige

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Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 26.10.2017 - 10 O 962/17   

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https://dejure.org/2017,69742
LG Nürnberg-Fürth, 26.10.2017 - 10 O 962/17 (https://dejure.org/2017,69742)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 26.10.2017 - 10 O 962/17 (https://dejure.org/2017,69742)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 26. Oktober 2017 - 10 O 962/17 (https://dejure.org/2017,69742)
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  • OLG Nürnberg, 23.04.2018 - 2 W 2110/17

    Beschränkung der PKH auf Mehrvertretungsgebühr bei Vertretung mehrerer

    Die sofortige Beschwerde der Beklagten zu 2) gegen den Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26.10.2017, Az. 10 O 962/17, wird zurückgewiesen.
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